Erziehungsbeistandschaften

Der Inhalt des Gesetzestextes: „Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern“ umreißt das Aufgabengebiet und die Basis der Durchführung der Hilfe. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.

Da wir uns auf den Bereich Gewaltprävention spezialisiert haben, wenden sich die Jugendämter in erster Linie an uns um Kinder- und Jugendliche zu begleiten, die Probleme mit Gewalt haben. Sei es in der Schule, ihrer Familie oder im weiteren sozialen Umfeld.

Ansprechpartner:
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